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17. Januar 2023

Gut für Umwelt und Geldbeutel: Jetzt von den Gesetzesänderungen 2023 profitieren

Gut für Umwelt und Geldbeutel: Jetzt von den Gesetzesänderungen 2023 profitieren
© Zerbor_Boris Zerwann_adobe.stock.com

Ob Mieter, Eigenheimbesitzer oder Gewerbebetreiber: Allen sitzen im neuen Jahr 2023 die erhöhten Energiepreise im Nacken. Um Verbrauchern ein wenig Last von den Schultern zu nehmen, hat der Gesetzgeber Änderungen mit folgenden Zielen eingeführt: Schutz vor den hohen Kosten für Wärme und Strom, Reduzierung des Energieverbrauchs und das Voranbringen der erneuerbaren Energien. Im Folgenden stellen wir einige Gesetzesänderungen vor.

Wer energieeffizient saniert, wird finanziell belohnt!

Nicht nur für handwerklich Begabte gilt: Wer die Sanierung oder Modernisierung seiner vier Wände selber durchführt und dabei auf energiesparende Maßnahmen setzt, spart bei den Materialkosten. Denn diese sind förderfähig! Bei der Rechnung sollte man darauf achten, dass nur die Materialien aufgelistet sind, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen, dass der Name des Antragstellers ausgewiesen ist und die Rechnung in deutscher Sprache vorliegt. Auch die Verwendung vorgefertigter Bauelemente wird mit einem Extra-Tilgungszuschuss als Bonus belohnt. Wer auf Förderprogramme verzichtet, kann alternativ einen Teil der Kosten für die energetischen Maßnahmen bei der Steuererklärung geltend machen.

Alt gegen neu: Heizungstausch lohnt sich

Möchten Sie die alte Heizung gegen eine neue austauschen? Dann achten Sie unbedingt darauf, dass diese auf Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben wird – denn dann gibt es auch finanzielle Unterstützung. Zudem kann auch die Miete provisorischer Heizungen mitgefördert werden, wenn die Anlage im Zuge eines Defekts ausgetauscht wird. Alternativ werden für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 % der Aufwendungen gewährt, ebenso für nachträgliche Wärmedämmungen oder die Modernisierung von Fenstern. Und wer nicht nur eine alte Heizung austauscht, sondern sein energetisch schlechtes Haus gleich umfassender saniert, dem winkt eine noch höhere Förderung.

Je weniger Energie man verbraucht, desto mehr Geld gibt es zurück

Die Energiepreisbremse ist in aller Munde. Aber was bedeutet das für den Verbraucher konkret? Zunächst werden die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme begrenzt und zwar für ein Kontingent von 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs, gemessen am Vorjahr. Zwischen März 2023 und April 2024 kostet Erdgas maximal 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh), Fernwärme 9,5 Cent/kWh und Strom 40 Cent/kWh. Diese Maßnahme greift zwar erst ab März, soll die Verbraucher aber rückwirkend zum Januar 2023 entlasten. Wer allerdings mehr als das 80-Prozent-Kontingent verbraucht, muss für die zusätzlichen Kilowattstunden den im Liefervertrag festgelegten Preis zahlen. Liegt der Verbrauch darunter, soll der aktuelle Preis je kWh für die eingesparte Energiemenge mit der Jahresendabrechnung an den Haushalt zurückerstattet werden.

Erhellendes auch im Bereich Beleuchtung

Vielleicht denken Sie schon länger an ein neues Beleuchtungskonzept in Ihrem Wohnzimmer? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt! Denn nun ist endgültig Schluss für die meisten Glüh- und Leuchtstofflampen. Zum 25. Februar 2023 verbannt die EU Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät sowie T8- und T5-Leuchtsofflampen. Auch die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen dürfen ab dem Spätsommer 2023 in Europa nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Letztere sind immer noch in veralteten Deckenfluterleuchten installiert, obwohl sie echte Stromfresser sind. Leuchtstofflampen gelten wegen ihres Gehalts an Quecksilber als besonders gesundheitsgefährdend.

Gesetzesänderungen 2023 Energiepreise Heizungstausch
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